Have any questions?
+44 1234 567 890
Grundsätze und Ziele der FRV
Die FRV bekennt sich zur Demokratie als der bestmöglichen Staatsform unserer Zeit. Sie steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Freistaates Bayern und wendet sich entschieden gegen jede Bestrebung, die demokratische Mitwirkung einzuschränken.
Die FRV ist überzeugt, dass sich ein gesunder Staat von unten nach oben entwickelt und dass die Gemeinde den besten Rahmen für die Verwirklichung einer bürgernahen Demokratie bietet.
Die FRV sieht ihre besondere Aufgabe in der Erhaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung. Diese bildet die Grundlage eines demokratischen Staatswesens, das sich an den Bedürfnissen aller Menschen orientiert.
Kommunale Politik stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Sie ist kein Selbstzweck, sondern dient dazu, das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll zu sichern und zu gestalten.
Die FRV setzt sich für eine kommunale Selbstverwaltung auf breiter Grundlage ein und fördert die aktive Mitarbeit der Bürgerschaft. Dazu zählen die Mitwirkung sach- und fachkundiger Bürgerinnen und Bürger sowie die stärkere Beteiligung von Frauen und Jugendlichen an öffentlichen Entscheidungen und Aufgaben. Ein enger Austausch mit der Bürgerschaft, eine rechtzeitige Information, die öffentliche Diskussion wichtiger Themen sowie eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Medien sind für eine lebendige demokratische Selbstverwaltung unerlässlich.
Die FRV wirkt auf kommunaler Ebene an der politischen Willensbildung in unserer Stadt mit, indem sie
-
geeignete Bürgerinnen und Bürger zu einer Kandidatur ermutigt und zur Wahl stellt,
-
Bürgerinnen und Bürger unterstützt, deren politische Ziele mit den Grundsätzen und Zielen der FRV übereinstimmen, insbesondere bei der Wahrnehmung ihres passiven Wahlrechts.
Darüber hinaus unterstützt die FRV auf kommunaler Ebene des Landkreises die Freien Wähler.
Die FRV fördert die Privatinitiative, das Leistungsprinzip sowie die freie Entfaltung der sozialen Marktwirtschaft.
Für die FRV gehören zu einer gesunden kommunalen Finanzpolitik leistungsgerechte und kostendeckende Tarife sowie Gebühren, sofern dem kein öffentliches Interesse entgegensteht. Dazu zählt auch ein klar strukturierter und ausgewogener städtischer Haushaltsrahmenplan, der den Bürgerinnen und Bürgern sowohl die Möglichkeiten und Grenzen als auch die Leistungen ihrer Stadt transparent aufzeigt.
Dies setzt eine bürgernahe, effiziente und sparsame Verwaltung voraus. Dafür setzt sich die FRV entschieden ein.
Die FRV setzt sich für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der zuständigen Stellen ein.
Erziehung und Bildung werden von der FRV durch die Förderung, den Bau und die Finanzierung geeigneter Einrichtungen unterstützt. Begabtenförderung sowie das Prinzip der Chancengleichheit sind dabei zu sichern.
Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Unterstützung ist für die FRV ein besonderes Anliegen.
Für die FRV sind eine gezielte Sozialpolitik und eine wirkungsvolle Gesundheitsvorsorge selbstverständliche Bestandteile kommunaler Politik. Dabei gilt es, Prioritäten entsprechend den Bedürfnissen sowie den finanziellen Möglichkeiten unserer Stadt zu setzen.
Die FRV setzt sich für einen Umweltschutz ein, der den Lebensraum sowie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sichert und auf die Mitwirkung der Bevölkerung baut.
Das Verursacherprinzip soll dabei eine sachgerechte Anwendung finden.
Ziel des Wirkens der FRV ist die Erhaltung der historisch gewachsenen Altstadt als Baudenkmal und Wohngebiet sowie als kommunales Zentrum für die gesamte Stadt.
Ein zukunftsorientierter Bebauungsplan für das gesamte Stadtgebiet ermöglicht es, die Bedürfnisse einer modernen Gesellschaft behutsam mit dem Erhalt von Landschaft und Umwelt in Einklang zu bringen.
Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsschichten befürwortet die FRV die rechtzeitige Erschließung von Gewerbegebieten sowie von Bauland für den privaten Wohnungsbau.